Jörg Bucklitsch vBp / Stb & Hauke Kasting Stb PartG mbB

Steuerberatung ist unsere Kernkompetenz

Willkommen bei Jörg Bucklitsch vBp / Stb & Hauke Kasting Stb PartG mbB in Rotenburg. Wer kennt Ihr Unternehmen besser als Ihr Steuerberater? Als Ihr externer Partner wissen wir, wie das Herz Ihres Unternehmens schlägt und verknüpfen dieses Wissen mit einem neutralen, klaren Blick auf das Wesentliche. So helfen wir Ihnen, mit den richtigen Entscheidungen die Weichen für zukünftige Entwicklungen zu stellen. Das ist die Basis unseres gemeinsamen Erfolgs, dem unserer Kanzlei und vor allem dem Ihres Unternehmens.

Damit dieser Erfolg auch in Zukunft Bestand hat, setzen wir auf Innovation und exzellentes Knowhow. Denn nur mit der Bereitschaft, sich ständig weiterzuentwickeln, lassen sich zukünftige Herausforderungen wie ganz aktuell z. B. die digitale und sichere Belegbearbeitung meistern. Zusätzlich haben wir uns auf einzelne Branchen besonders spezialisiert.

Es ist wichtiger denn je, schnell zu reagieren und flexibel zu bleiben. All dies machen wir möglich. Wir begegnen Fragestellungen gezielt und haben stets die bestmöglichen Antworten auf alle Veränderungen parat.

Überzeugen Sie sich selbst. Wir freuen uns auf Sie!

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Wir sind als „Digitale Steuer-Kanzlei 2021, 2022 + 2023“ ausgezeichnet worden.

Die Grundsteuerreform 2022 kommt - Es bleibt nur noch wenig Zeit

In Deutschland müssen etwa 36 Mio. Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden, nachdem Bundestag und Bundesrat in 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedeten. Das Bundesverfassungsgericht forderte diese Neuregelung, da der bislang von den Finanzämtern berechnete Wert der Grundstücke und Gebäude auf veralteten Zahlen beruhte.

Als Grundstückseigentümer sind Sie gesetzlich verpflichtet, spätestens bis zum 31.10.2022 für jedes Grundstück eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abzugeben. Eine Länderöffnungsklausel ermöglicht es den Bundesländern, statt des Bundesrechts eigene Länderlösungen zu beschließen und anzuwenden. Davon haben zahlreiche Bundesländer bereits Gebrauch gemacht. Vorgesehen ist außerdem, dass die Finanzämter zwischen April und Juni 2022 sukzessive Informationsschreiben an alle Grundstückseigentümer versenden, aus dem sich das Einheitswert-Aktenzeichen sowie weitere für die Grundsteuer relavante Daten ergeben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.grundsteuerreform.de

Basis für die Neubewertung sind die Wertverhältnisse am 1. Januar 2022.

Da die Finanzverwaltungen für die Neubewertung aller Grundstücke mehrere Jahre Zeit benötigen, werden die neuen Werte zur Berechnung der Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 herangezogen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung und Zusammenstellung der erforderlichen Daten und Unterlagen und klären mit Ihnen offene Fragen. Selbstverständlich übernehmen wir für Sie auf Wunsch auch die Abwicklung mit den Finanzbehörden.

Die Erklärungspflicht endet bereits am 31.10.2022.

Mit der Zusammenstellung der benötigten Unterlagen sollte daher möglichst frühzeitig begonnen werden.

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